Sandra Fuchs/ September 16, 2018/ Allgemeine Information

Die Jugend- und Stadtkapelle Oettingen kann beim Allgäu-Schwäbischen Musikbund Zuschüsse für Instrumente aus Mitteln des Bayerischen Musikplanes und des Bezirks Schwaben beantragen.

Für Jungmusiker bis 18 Jahre sind grundsätzlich alle Instrumente förderfähig. Ansonsten können nur Mangelinstrumente gefördert werden (Dies sind: Oboe / Englischhorn / Fagott / Kontrafagott / Sopransaxophon / Baritonsaxophon / Altklarinette / Bassklarinette / Kontrabassklarinette / Doppelhorn F/B / Waldhorn F oder B / Bassposaune / Tuba / Vibraphon / Xylophon / Marimbaphon / Röhrenglocken / Glockenspiel / Pauken / große Konzerttrommel / Gong).

Zuschüsse werden grundsätzlich nur für neue Instrumente gewährt. Das Rechnungsdatum muss dabei immer im Zeitraum von Anfang November des Vorjahres bis Ende Oktober des Antragsjahres liegen. Die genauen Termine können Sie jederzeit bei unserer Schriftführerin Sandra Fuchs (per Mail an sandra.fuchs@freenet.de) erfragen.

In diesem Jahr müssen die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Zuschussanträge mit den entsprechenden Anlagen bis spätestens 01. November 2018 bei der ASM-Geschäftsstelle eingegangen sein. Förderfähig sind Rechnungen von Instrumentenkäufen im Zeitraum 01.11.2017 bis 31.10.2018. Rechnungen vom November und Dezember 2018 können im nächsten Jahr eingereicht werden.

Sie können uns Ihren Antrag auf Förderung jederzeit zukommen lassen. Damit wir Ihren Antrag bearbeiten und fristgerecht beim Allgäu-Schwäbischen Musikbund einreichen können, möchten wir Sie aber bitten, Ihren Antrag spätestens bis zum 25.10.2018 an folgende Adresse zu senden:

Stadtkapelle D’Riaser Oettingen
Sandra Fuchs
Am Breiten Rain 1
86732 Oettingen

Für den Antrag benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
– Original-Rechnung
– Bezahltnachweis (Bankstempel, Barquittung oder Kopie Kontoauszug)
– Bindungsvereinbarung (zum Download auf unserer Homepage unter „Formulare“)

Sandra Fuchs
Schriftführerin

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